ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR SPONSORING- UND WERBEPARTNER DER E-WORLD ENERGY & WATER 2023

1. Bestellungen von Werbeleistungen/Werbeträgern werden erst nach schriftlicher Bestätigung per Email durch die E-world energy & water GmbH (E-world) bindend und somit werden die AGBs akzeptiert. Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform. E-world behält sich vor, Aufträge nachträglich wegen des Inhalts oder der Darstellung des Entwurfs abzulehnen, ohne dass dadurch irgendwelche Schadensersatzansprüche abgeleitet werden können.

2. Aus Gründen der technischen Sicherheit, der Schadenshaftung und der Terminvorgabe der E-world werden alle im Bereich der Messe vermieteten Werbeflächen/Werbeträger ausschließlich von E-world oder deren Dienstleister montiert und demontiert. Es sei denn, es ist anders vereinbart. Daten für Werbeflächen/Werbeträger bzw. Beschriftungen: Daten müssen mit Typos und Farbmuster nach CMYK gemäß der Terminvorgabe vor Messebeginn einwandfrei vorliegen. Bei Überschreitung der in der Auftragsbestätigung genannten Datenabgabefrist behält sich die E-world vor, eventuell anfallenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Abweichende Abgabefristen oder Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Wird durch höhere Gewalt eine Montage von Webeträgern unmöglich oder werden Werbeträger aus gleichem Grund vor Ablauf der Hälfte der Ausstellungsdauer vernichtet oder so stark beschädigt, dass ihre Verwendung nicht mehr möglich ist, so wird der Mieter von der Zahlung des Mietpreises frei. Eine geringfügige Beeinträchtigung der gemieteten Werbeflächen – etwa durch Standaufbauten, Baumgruppen, Gerüste – berechtigt nicht zur Minderung des Mietpreises.

4. Bei Rücktritt vom Vertrag gelten die folgenden Konditionen: Die Stornierung bedarf der Schriftform. Führt der Mieter aus einem Grunde, den er zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht durch bzw. tritt er vom Vertrag zurück, hat er der E-world den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Technische Kosten, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung für die Umsetzung/Platzierung der Werbung entstanden sind, werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt. 90 Tage bis Veranstaltungsbeginn: 100% des gebuchten Mietvolumens der gebuchten Werbefläche(n) bzw. der gebuchten Sponsoringleistungen

5. Entsprechend der Regelung, die bei der Vermietung von Ausstellungsflächen seitens der E-world gilt, werden keine Provisionen an Werbeagenturen gewährt. 

6. Es können nur Reklamationen, die am ersten Veranstaltungstag gemeldet werden, Berücksichtigung finden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen zu keinen Ansprüchen gegen die E-world, es sei denn, es würde sich um versteckte Mängel handeln. Solche sind unverzüglich nach deren Auftreten der E-world mitzuteilen.

7. Der in Rechnung gestellte Mietpreis ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug eines Skontos zahlbar. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen.

8. Erfüllungsort ist der Sitz der E-world energy & water GmbH. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Essen. Es gilt deutsches Recht.